Über uns

Als Teilelement des Projektes „Zukunftskapital“ wurde im Rahmen des Modellvorhabens Land(auf)Schwung die „Stiftung für Bürger Landkreis Neunkirchen“ eingerichtet. Unter den Zielsetzungen, die Daseinsvorsorge vor Ort zu sichern und einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung zu leisten, werden gemeinnützige Projekte und Vorhaben mit mildtätigen Zwecken unterstützt. Mit dem Ziel eines landkreisweiten Engagements und der Möglichkeit zur Partizipation können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit Projekten und/oder Spenden einbringen.

 

Gute Gründe

  • Ich kann dauerhaft Projekte im Landkreis Neunkirchen zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
  • Ich kann mit meiner Spende, mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen - für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für meinen Landkreis und seine BürgerInnen.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
  • Ich kann meine Zuwendungen steuerlich geltend machen.
  • Ich kann anonym wirken oder auch in die Öffentlichkeit gehen.

Im Landkreis Neunkirchen Gutes bewegen

Die Stiftung für Bürger im Landkreis Neunkirchen ist u.a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung unseres Landkreises tätig:

  • öffentliches Gesundheitswesen
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst-, Kultur und Denkmalpflege
  • Tierschutz
  • Sport
  • Mildtätigkeit
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Wissenschaft und Forschung
  • Rettung aus Lebensgefahr
  • Kirchliche Zwecke und Religion
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Hinweis auf Unterstiftung

Die Stiftung „Stiftung für Bürger im Landkreis Neunkirchen“ wird als  Unterstiftung in  Form  einer Zustiftung in  der unselbständigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Neunkirchen“ von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhänderisch verwaltet.

Herausgeber: Sparkasse Neunkirchen

Text für Beleg Kontoinhaber an SEPA-Überweisung

Bestätigung: Die Stiftung wurde als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes durch Bescheid des Finanzamtes Fürth vom 22.März 2018, Steuernummer 218/101/93309, anerkannt. Die Stiftung fördert u.a. gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Bei der Zuwendung handelt es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag. Die Stiftung “Stiftung für Bürger im Landkreis Neunkirchen” wird  als  Zustiftung  im  Rahmen  der  unselbständigen  Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Neunkirchen“ von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhänderisch verwaltet.

Ansprechpartner der Sparkasse

Wenn auch Sie sich als Stifter für die Stiftung engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an den Stiftungsexperten der Sparkasse Neunkirchen, Direktor Volker Fistler (zert. Stiftungsmanager DSA), Tel. 06821- 208- 432

Kontonummer/IBAN

Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE38 5925 2046 0100 1869 07            
BIC: SALADE51NKS

 

Hinweis zur Einordnung Spende-Zustiftung           

Selbstverständlich  nimmt   die  Stiftung   nicht   nur  Zustiftungen,  sondern  auch Spenden entgegen.  Stiftungszuwendungen  können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 200 Euro erhöht Ihre Zuwendung das  Stiftungsvermögen, soweit sie  nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind  in  jeder Höhe möglich.